TUI fly Belgium BBB | Service Rund um den Flug (2024)

6.1.Freigepäck- und allgemeine Regelungen
Soweit nicht in Artikel 6.2 für Sonder- und Übergepäck abweichende bzw. ergänzende Regelungen enthalten sind, gelten für die Beförderung von Gepäck auf TUIflyBelgiumFlügen die nachstehenden Regelungen. 

6.1.1.Aufgabe, Beförderung und Auslieferung
(a) Die Airline TUIflyBelgiumkann die Annahme aufzugebenden Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Zur Verpackung von Sondergepäck s. Artikel 6.2. (l). An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen.

(b) Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung für nicht durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern.

(c) Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist.

Die Airline TUIflyBelgiumunterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet die Airline TUIflyBelgiumnicht.


6.1.2.Freigepäck, Handgepäck, Maximalgewicht und -maße 
(a) Ein Gepäckstück mit einem Gewicht bis 20 Kilogramm pro Fluggast transportiert die Airline TUIflyBelgiumbei Flugbuchung im Perfect-Tarif über www.tui.com/flug oder das Service Center als Freigepäck. Dies gilt auch für Gepäck von Kindern (einschließlich Kleinkindern ohne eigenen Sitzplatzanspruch). Bei der Buchung eines Extra-Seat wird für den Extra-Seat kein zusätzliches Freigepäck gewährt. Kinderwagen, Kindertragerucksäcke,Buggiesoder zusammenklappbare Bollerwagen (H: 20cm x B: 50cm x L: 100cm, Gewicht bis 12 Kilogramm) können kostenlos mitgeführt werden. TUI fly Belgium haftet grundsätzlich nicht für Kratzer und Gebrauchsspuren, die bei der Verladung/Beförderung dieser Gegenstände entstehen könnten.

Bei Flugbuchung im Pure-Tarif erhält der Fluggast (einschließlich Kleinkinder) kein Freigepäck.

Für jede Überschreitung der vorstehend genannten Freigepäckgrenzen bzw. für Gepäckmitnahme bei Buchung des Pure-Tarifserhebt die Airline TUIflyBelgium Zuschläge.Dies gilt zum einen bei Überschreitung der Gewichtsgrenze, wobei die Anrechnung nicht genutzter Gewichtskapazität zugunsten eines anderen Fluggastes innerhalb derselben Buchungsnummer möglich ist.

Es gilt zum anderen für jedes zusätzlich aufzugebende Gepäckstück ab dem zweiten Gepäckstück pro Fluggast im Perfect-Tarif, auch dann, wenn das Gesamtgewicht mehrerer Gepäckstücke die Freigepäckgrenze von 20 Kilogramm nicht überschreitet, sowie für jedes aufzugebende Gepäckstück bei Buchung des Pure-Tarifs.

Inhabern der TUI Card Gold wird ein Gepäckstück mit einer Freigepäckmenge in Höhe von 30 Kilogramm für den Karteninhaber und bis zu 5 Mitreisende (altersunabhängig) gewährt.

Zuschlagpflichtige Gepäckstücke können vorab bis 2 Stunden vor Abflug überwww.tui.com/flugoder - gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 Euro pro Anmeldevorgang - telefonisch über das TUIflyVermarktungs GmbHService-Center (fürKontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) unter gleichzeitiger Zahlung des Zuschlags verbindlich angemeldet werden. Werden sie erst beim Check-In am Flughafen angemeldet, erhebt die Airline TUIflyBelgiumeinen höheren Zuschlag.

Bitte beachten Sie, dass für sogenannte kleine Gepäckstücke (max. Gewicht 6 kg) wie Sonnenschirme, Bodyboards, Beauty-Cases oder Souvenirs (bspw. Strelitzien), welche nicht den Handgepäckbestimmungen entsprechen und nicht im Rahmen der anwendbaren Maß- und Gewichtsgrenzen an einem Freigepäckstück befestigt werden können, gegen ein Entgelt in Höhe von EUR 15,00 als zusätzliches Gepäckstück befördert werden können. Eine Anmeldung ist vorab nicht möglich und erfolgt direkt am Flughafen.

(b) Zuschläge oder Bearbeitungspauschalen für gebuchte, aber vom Fluggast nicht in Anspruch genommene Gepäckkapazitäten können nicht erstattet werden.

(c) Maximalgewicht und -maße, Handgepäck: Ein einzelnes Gepäckstück darf nicht über 32 Kilogramm wiegen und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten (für Sonder-/Sportgepäck und Tierbeförderung gelten gesonderte Regelungen). Zusätzlich kann pro Person ein Handgepäckstück (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) sowie ein Laptop als Freigepäck, mitgeführt werden.


6.2.Beförderung von Sonder-/Übergepäck
Hinweis: Die nachstehenden Regelungen (a) bis (l) gelten nur für die Beförderung mit der Airline TUIflyBelgium. Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für Sonder-/Sport- und Übergepäck abweichende Regelungen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Gebühren und Regelungen.

(a) Allgemeines

Die Beförderung von Sonder- und Übergepäck (d.h. Gepäck über die die in Artikel 6.1.1 genannten Freigrenzen, Maß- und Gewichtsvorgabenhinaus, sowie z.B. auch Sportgepäck, Tiere und Waffen) durch die Airline TUIflyBelgiumist anmelde- und entgeltpflichtig. Die Anmeldung erfolgt im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (fürKontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Anmeldung und Entrichtung des Entgelts muss in jedem Fall vor Abflug erfolgen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Beförderung des Gepäcks.

Sonder- und Übergepäck über 50 Kilogramm pro Stück sowie die Beförderung von Tieren (auch Assistenzhunden) wird nur bei Vorlage einer von der Airline TUIflyBelgiumschriftlich bestätigten Anmeldung befördert. Dies ist aus Sicherheitsgründen und weil nur eine begrenzte Ladekapazität über das Freigepäck hinaus zur Verfügung steht, notwendig.

Entscheidungsgrundlage für die Mitnahme von Über-/Sondergepäck sind die verfügbare Kapazität und einzuhaltende Sicherheitsbestimmungen. Es kann daher in seiner Menge beschränkt oder gänzlich vom Transport ausgeschlossen werden.

(b) Sollte nicht angemeldetes Sondergepäck vom Abfertigungsagenten entgegen den vorstehenden Regelung unter (a) ausnahmsweise akzeptiert werden, erfolgt das gegen Zahlung eines zusätzlichen Serviceentgelts direkt am Flughafen.

(c) Entgelte für gebuchte, nicht in Anspruch genommene Über- oder Sondergepäckkapazität können nicht erstattet werden.

(d) Übergepäck kostet je Flugstrecke zusätzlich EUR 15 pro Kilogramm.

(e) Sportgeräte wie Tauchgepäck, Skiern/Snowboards, Surfbretter,Sailboards, u. ä. können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Entgelts von EUR 65 auf TUIflyBelgiumFlügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden.

Golfgepäck und Fahrräder können bis zum einem Maximalgewicht von 30 Kilogramm gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgelts von EUR 65 auf TUIflyBelgiumFlügen pro Stück je Flugstrecke befördert werden. Die vorstehenden Preise gelten jeweils für ein (1) Stück Sportgepäck pro Fluggast und Sportart. Es werden keine E-Bikes durch die Airline TUIflyBelgiumbefördert.

Für Sportgepäck, das die vorstehend genannten Mengen oder Gewichtsgrenzen überschreitet, gilt die Übergepäckregelung (s. o. Abs. (d) und (e)).

Der Preis für nicht in Anspruch genommene, gebuchte Sportgepäckkapazität kann nicht erstattet werden.

Sportgepäck muss online oder telefonisch im TUI fly Vermarktungs GmbHServicecenter(für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) vor Abflug angemeldet werden, da nur eine begrenzte Ladekapazität zur Verfügung steht.

(f) Sofern Musikinstrumente nicht die übliche Größe und das übliche Gewicht für Handgepäck (55cm x 40cm x 20cm, Gewicht bis 6 Kilogramm) überschreiten, können diese in der Kabine mitgeführt werden. Die Beförderung von Instrumenten, die größer sind als diese üblichen Handgepäck-Maße, müssen überdasTUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationensiehe Artikel 2.2.) gesondert angefragt und von dort rückbestätigt werden. Diese Instrumente werden nur gut verpackt (Hartschale) im Frachtraum befördert. Wenn die Freigepäck Kilogrammgrenze mit dem Instrument überschritten wird, kann das Instrument, unabhängig vom Gewicht, für eine Pauschale in Höhe von EUR 65,00 (GBP 44,58/USD 74,31) pro Strecke auf internationalen Flügen im Frachtrum mitgeführt werden. Cellos, Geigen etc. können gegebenenfalls durch Zukauf eines Sitzplatzes in der Kabine (vorbehaltlich der Sicherheitskontrollen) befördert werden.

(g) Rettungswesten mit CO2 Patronen, Tauchlampen und Tauch-Scooter sindim TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.) anzumelden und für die Beförderung ist eine separate Bestätigung durch TUIflyBelgiumerforderlich. Für die Anmeldung eines Tauch-Scootermuss das Sicherheitsdatenblatt der Batterie eingereicht werden.

(h) Sportwaffen werden nur eingeschränkt befördert, bei Zustimmung des Luftfrachtführers, nach dessen Vorgaben, und gegen Zahlung eines nicht erstattungsfähigenBearbeitungsent-geltsin Höhe von EUR 65,00 pro Stück je Flugstrecke. Die Beförderung von Sportwaffen kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Die mitgeführte Munition ist getrennt von der Waffe sicher zu verpacken und anmelde- sowie genehmigungspflichtig. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die Mitführung von Waffen und Munition ist der Fluggast verantwortlich.

(i) Die Beförderung von Rollstühlen erfolgt kostenlos, eine vorherige Anmeldung und Rückbestätigung im TUIflyVermarktungs GmbHServicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2.2.)ist erforderlich. Es werden keine E-Bikes durch die Airline TUIflyBelgiumbefördert, E-Bikes gelten nicht als Mobilitätshilfe.

(j) Eine Beförderung von medizinischem Sondergepäck für den Urlaubsbedarf ist in der Kabine und im Frachtraum möglich. Dabei gelten in der Kabine die maximalen Maße für Kabinengepäck. Es ist grundsätzlich anmeldepflichtig im TUIflyVermarktungs GmbHServicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.), es sei denn, es wird am Körper mitgeführt (z.B. Krücken). Das medizinische Gepäck muss separat verpackt sein und am Check-In vorgezeigt und dort geprüft werden können. Der Passagier muss auf Anfrage ein ärztliches Attest vorlegen können.

Folgende Arten von medizinischem Sondergepäck werden kostenfrei befördert:

• Beatmungsgeräte, Asthmageräte,Inhalatoren

• Eigener Sauerstoff

• Katheter

• Verbandsmaterial

• Gehhilfen (Krücken, Rollator)

• Rollstühle inkl. Zubehör (mit den aktuell gültigen Einschränkungen)

• Hygieneartikel (Windeln) Stoma

• Dusch-/WC-Sitz, Rutschbrett für Rollstuhlfahrer

• Prothesen

• Notfallkoffer bei Ärzten

• Dialysegerät, Defibrillator,Lymphomat, Reizstromtherapiegerät

• Absauggeräte, Irrigatoren

• Arzneimittel, Spritzen und besondere Lebensmittel

Alle anderen medizinischen Hilfsmittel (z.B. Pflegemittel, Wäsche etc.) werden, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, gegen Zahlung der Übergepäckgebühr in Höhe von je Flugstrecke EUR 15 pro Kilogramm befördert.

(k) Verpackung von Sondergepäck:

Sämtliches Sondergepäck ist in ausreichender und geeigneter Weise zum Lufttransport sowie zum Schutz gegen äußere und innere Beschädigungen separat zu verpacken. Die Airline TUIflyBelgiumkann Sondergepäck zurückweisen, wenn es nicht in ausreichender oder geeigneter Weise verpackt ist. Die Annahme trotz unzureichender Verpackung, die bei Entgegennahme nicht immer erkennbar ist, begründet keine Haftungsübernahme von der Airline TUIflyBelgium- es bleibt Verantwortung und Risiko des Fluggastes, für eine sichere Verpackung zu sorgen. Die Airline TUIflyBelgiumübernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unzureichender Verpackung herrühren.

Fahrräder müssen entsprechend verpackt sein, zusätzlich müssen die Lenkstangen und die Pedalen nach innen gedreht, Kette und Schaltung abgedeckt werden.
Tauchflaschen müssen vollständig entleert sein.
Tauchlampen dürfen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Die Energiequelle (Batterie) und das Leuchtmittel (Birne) müssen voneinander getrennt sein.

Der Inhalt der Sportgepäckstücke kann auf Verlangen durch das Check-In Personal kontrolliert werden.

Weihnachtsbäume müssen für den Transport zwingend in einem Netz verpackt sein.

(l) Den Nachweis über aufgegebenes Gepäck hinsichtlich Gewicht und Anzahl führt der Fluggast mit dem Gepäckabschnitt. An aufgegebenem Gepäck muss der Name des Fluggastes angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann zum Ausschluss der Haftung führen. 
Aufgegebenes Gepäck wird mit demselben Flugzeug befördert, mit dem der Fluggast befördert wird, es sei denn, dass der Luftfrachtführer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält; in letzterem Falle wird der Luftfrachtführer das Gepäck auf einem seiner demnächst abgehenden Flüge befördern. 
Die Auslieferung aufgegebenen Gepäcks erfolgt an dem im Gepäckschein vermerkten Bestimmungsflughafen. Der Fluggast ist verpflichtet, die Gepäckscheine bis zur Abholung aufzubewahren und sein Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Flugunterbrechung zur Abholung bereitgestellt ist. 
TUIflyBelgiumunterhält keinen Zubringerdienst für Gepäckstücke vom und zum Flughafen. Für Zubringerdienste Dritter haftet TUIflyBelgiumnicht.

6.3.Preise für Sondergepäck/Sportgepäck und Tierbeförderung 
Die nachfolgenden Entgelte gelten pro Strecke. Die Anmeldung erfolgt über www.tui.com/flug bzw. gegen Zahlung einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5 pro Anmeldevorgang telefonisch im TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationen siehe Artikel 2.2.). Die Gepäckentgelte und die Bearbeitungspauschale sind nicht erstattungsfähig. Die Airline TUIflyBelgiummuss jedochbei Stornierungen der Gepäckbeförderung ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUIflyBelgiumkein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

Bitte beachten Sie, dass die Airline TUIflyBelgiumnur die unten aufgeführten Sportartikel als Sportgepäck akzeptiert. Anmeldepflichtiges Sportgepäck muss separat verpackt sein. Andere Gerätschaften befördert die Airline TUIflyBelgiumnur auf Übergepäckbasis. Sportgepäck bis 20kg bzw. 30 kg befördert die Airline TUIflyBelgiumzu einer Pauschalgebühr von EUR 65 pro Stück und Strecke. Ist das Gewicht des Sportgepäckstücks höher als 20kg bzw. 30kg fällt der Übergepäcktarif in Höhe von EUR 15 pro kg/ pro Strecke an. 

Badminton-, Squash- oder Tennistasche
Tasche mit max. 3 Schlägern
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Behindertensport
Sportrollstuhl plus entsprechendemSportgerät
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja

Bergsteigerausrüstung
Rucksack mit Seilen, Haken, etc.
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Bodyboard
z.B. Styropor
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Fahrrad
verpackt - bis max. 30 kg
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Fall- / Gleitschirm
verpackt in Rucksack
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Flugdrachen
verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Golfgepäck
verpackt - max. 30 kg
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Hochsprungstäbe
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Kajak / Kanu
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Kfz-Kindersitze
im Gepäck
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kfz-Kindersitze
zur Nutzung an Bord 
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja (anmeldepflichtig)

Kinderbetten 
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Kinderwagen / Kindertragerucksäcke / Buggys
keine losen Teile
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: nein

Kiteboard, bis 140 cm
Gebühr pro Stück und Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Kiteboard, ab 140 cm
Gebühr pro Stück und Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Reiten
Sattel plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Rollsport
1 Skateboard, 1 Paar Rollschuhe oder 1 Paar Inliner plus Sicherheitszubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an. 
Anmeldung nötig: nein

Schlauchboot
zusammengefaltet und verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65 
Anmeldung nötig: ja

Schnorchelausrüstung
Schnorchel, Maske, Flossen
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Schwimmwesten
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: ja

Skisport
1 Paar Ski, 1 Snowboard oder 1 Skibob plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Sportbogen
im Bogenkoffer verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Sportfischen
1 Angel mit Zubehör
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Sportfußbekleidung
z.B. Skischuhe, Reit- od. Bergstiefel
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl der Reisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: nein

Surfbrett
Brett mit Segel, Mast und Zubehör, verpackt
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Tauchgepäck
Gewichtsgürtel , leere Pressluftflaschen, Anzug plus Zubehör
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Tauchlampe
Leuchtmittel oder Akku entfernt
Gebühr pro Strecke: Wird auf das Gewicht und die Anzahl derReisegepäckstücke angerechnet. Ggf. fallen Gebühren für ein zusätzliches Gepäckstück an.
Anmeldung nötig: ja

Tauch-Scooter
Gebühr pro Strecke: 65 EUR
Anmeldung nötig: ja

Wasserski/Monoski
1 Paar Wasserski/Monoskiplus Neoprenanzug
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Weihnachtsbäume (bis max. 200cm)
Gebühr pro Strecke: Kostenlose Beförderung
Anmeldung nötig: ja

Wellenbrett
Gebühr pro Strecke: EUR 65
Anmeldung nötig: ja

Tierbeförderung (Hund/Katze) in der Kabine 
EUR 40 (GBP 35,00/USD 57,00) pro Tier /pro Strecke

Tierbeförderung (Hund/Katze) im Frachtraum 
EUR 60 (GBP 53,00/USD 83,00) pro Tier /pro Strecke

6.4.Tierbeförderung 
(a) Befördert werden können Hund oder Katze, gegen zusätzliche Bezahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr gemäß Artikel 6.3.pro Tier. Wird eine Tierbeförderung storniert muss die Airline TUIflyBelgiumjedoch ersparte Aufwendungen und/ oder möglicher anderweitiger Verwendungen erstatten, wenn der Fluggast nachweist, dass die Airline TUIflyBelgiumkein oder ein wesentlich geringerer Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist.

Hund oder Katze müssen bei der Buchung mit Gewichtsangabe angemeldet und rückbestätigt werden. Das Tier muss sich in einem geeigneten und sicheren Transportbehältnis befinden, das vom Fluggast zu stellen ist. Die Anzahl der Tiere pro Flug ist begrenzt, daher ist in jedem Fall eine Anmeldung und Rückbestätigung erforderlich. Für eine Beförderung in der Kabine muss eine flexible, wasserdichte, geeignete Tragetasche, die die Maße 55cmx40cmx20cm nicht überschreiten darf, verwendet werden. Das Tier darf inklusive der Tragetasche das maximale Gewicht von 6 Kilogramm nicht überschreiten. Der Kopf des Tieres darf nicht aus der Tragetasche herausschauen. Während des gesamten Fluges darf das Tier den Behälter nicht verlassen. Der Behälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden. Im Gepäckraum ist ein stabiles, festes Transportbehältnis erforderlich, welches eine maximale Höhe von 83 cm nicht überschreiten darf. Pro Transportbox ist nur ein Tier zugelassen. Jedes Tier-Transportbehältnis muss zum Schutz des Tieres gegen innere und äußere Schäden bei der Luftbeförderung geeignet sein. Die Airline TUIflyBelgiumübernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einem unzureichenden Transportbehältnis herrühren. Assistenzhunde werden kostenlos, ohne Transportbehältnis, in der Kabine befördert (vgl. hierzu auch Artikel 4.3 oben).

(b) Personen die ein Tier in der Kabine befördern dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf folgenden Sitzplätzen sitzen. Sitzplätze in der ersten Reihe, Sitzplätze am Notausgang (XL-Sitz) und Sitzplätze am Gang.

(c) Die Airline TUIflyBelgiumübernimmt keine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden des Tieres durch die Flugbeförderung, die Annahme zur Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für das Tier übernimmt. Sämtliche Gesundheitsprüfungen/-nachweise und Voraussetzungen/Papiere zur Einreise des Tieres im Zielland liegen in der Verantwortung des Fluggastes. Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden. 
Der Transport von Tieren unterliegt den Bestimmungen der IATA Live AnimalsRegulations. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Beförderungsbedingungen ist die Airline TUIflyBelgiumberechtigt, den Transport des Tieres zu verweigern. Für hieraus entstehende Mehrkosten haftet die Airline TUIflyBelgiumnicht.

(d) Auf Flügen von/nach Großbritannien kann die Airline TUIflyBelgiumauf Grund der strengen gesetzlichen Vorschriften keine Tiere befördern.

Die Entscheidung, ob und wie das jeweilige Tier im Einzelfall befördert werden kann, obliegt der Airline TUIflyBelgium. Die Beförderung von Tieren unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung über das TUI fly Vermarktungs GmbH Servicecenter (für Kontaktinformationensiehe Artikel 2.2.). Unbegleitete Tiere, trächtige Tiere und Tiere jünger als 12 Wochen werden von der Airline TUIflyBelgiumnicht befördert.

6.5.Elektronische Geräte und Batterien 
Generell sind maximal 15 elektronische, batteriebetriebene Geräte erlaubt.
Insgesamt dürfen maximal 20 Ersatzbatterien/-akkus(bei Lithium bis max. 100Wh) für diese Geräte auch ohne besondere Genehmigung befördert werden. 

Ersatzbatterien (dazu gehören auchPowerbanks) dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sondern müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein (z.B. Akku-Safe). 

6.5.1.Lithium-Batterien oder Lithium-Akkus 
Sofern Unterhaltungselektronikgeräte mit Lithium-Ionen-Zellen oder -Akkus (max.100Wh) bzw. mit Lithium-Metall-Zellen oder -Akkus (max.2g Lithiumgehalt) betrieben werden gelten folgende zusätzliche Vorschriften:

• Sie sind vorzugsweise in der Fluggastkabine im Handgepäck mitzuführen.

• Im aufgegebenen Gepäck mitgeführte Geräte müssen komplett ausgeschaltet (d.h. nicht im Bereitschaftsmodus oder im Ruhezustand) und vor Beschädigung geschützt sein. Dem versehentlichen Einschalten der Geräte muss vorgebeugt werden.

Bei Gepäckstücken, die einen Lithium-Akku enthalten (SmartLuggage), muss der Akku herausgenommen werden können. Solche Gepäckstücke dürfen nur dann als Gepäck und alsHandgepäck befördert werden, wenn der Akku entfernt und separat im Handgepäck mitgeführt wird.

Für Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh gelten folgende Vorschriften:

• Elektronikgeräte mit einer Wattstundenleistung von 100Wh bis 160Wh (z.B. professionelle Kameras, mobile medizinische Geräte,Powerbanks), müssen als Handgepäck befördert werden und bedürfen der vorherigen Anmeldung und Zustimmung der Fluggesellschaft.

• Lithium-Metall-Akkus dürfen maximal 2g Lithium enthalten, außer für ein elektronisches, medizinisches Gerät; hier gilt ein Maximalwert von höchstens 8g Lithium

• Lithium-Ionen-Akkus mit einer Leistungsfähigkeit zwischen 100Wh und maximal 160Wh als Ersatz dürfen ebenfalls nur nach Genehmigung durch die Fluggesellschaft mitgenommen werden. Auch hier gilt ein Limit von höchstens 2Ersatzakkus.

Weitere Einzelheiten zur Beförderung von Batterien und Akkus entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).

6.6.Verbotenes Gepäck 
Beachten Sie hierzu bitte dieABB TUIflyVermarktungs GmbH,Artikel 13

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Author: Melvina Ondricka

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Name: Melvina Ondricka

Birthday: 2000-12-23

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Phone: +636383657021

Job: Dynamic Government Specialist

Hobby: Kite flying, Watching movies, Knitting, Model building, Reading, Wood carving, Paintball

Introduction: My name is Melvina Ondricka, I am a helpful, fancy, friendly, innocent, outstanding, courageous, thoughtful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.